Richtlinie zur Vergabe von Zuwendungen aus dem                       „Verfügungsfonds Innenstadt Rheda“

Die Stadt Rheda-Wiedenbrück richtet im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“
mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik
Deutschland innerhalb des Stadterneuerungsgebietes „Innenstadt Rheda“ einen Verfügungsfonds zur Aufwertung
und Attraktivierung der Rhedaer Innenstadt ein.
Der Rat der Stadt Rheda-Wiedenbrück hat in der Sitzung vom 07.09.2020 diese Richtlinie zur Vergabe von
Fördermitteln aus dem Verfügungsfonds nach Nr. 14 der Förderrichtlinien Stadterneuerung des Landes
NRW 2008 im Stadterneuerungsgebiet Innenstadt Rheda beschlossen.
Der Verfügungsfonds dient dem Zweck, die Teilhabe engagierter Akteur*innen und die aktive Mitwirkung
der Bewohnerschaft zu stärken, private Finanzressourcen zu aktivieren und dadurch die Vitalisierung sowie
die Gestaltung des öffentlichen Raumes im Projektgebiet zu unterstützen.

 

Die Richtlinien und Fördermöglichkeiten können hier runtergeladen werden:

Download
Richtlinie_Verfuegungsfonds 2021.pdf
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